Wahlarzt
Die Kosten für die Erstuntersuchung werden von der Kasse größtenteils rückerstattet. Im Falle einer notwendigen Weiterbehandlung klären wir Sie im Vorfeld über die Behandlungskosten auf. Wobei diese – je nach Behandlung – nur unwesentlich höher sind verglichen mit einem Kassenarzt.
Als Wahlarztordination stellen wir die Honorarnote direkt an den Patienten. Diese kann aber bei der jeweiligen Kasse eingereicht werden, um Kostenanteile zurück zu erhalten. Gerne bieten wir Ihnen als kostenfreien Service an, das Einreichen für die Kostenrückerstattung bei Ihrer Kasse für Sie zu übernehmen.
Wir freuen uns Sie in unserer Praxis zu begrüßen.
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Schmerzen
Als Schmerzpatient werden Sie so schnell wie möglich behandelt.
+43 5232 21457
Was können Sie selber tun?
Holen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Apotheke ein Schmerzmittel. Lassen Sie sich hinsichtlich Wechsel- und Nebenwirkungen beraten.
Bei Schwellungen oder pulsierenden Schmerzen helfen kühlende Umschläge.
Außerhalb unserer Ordinationszeiten finden Sie auf der Homepage der Tiroler Zahnärztekammer den jeweiligen Notdienst in Ihrer Nähe:
http://tiroler.zahnaerztekammer.at/patientinnen/notdienstsuche/